Shop CO2-Rechner Datenblätter
Liebe Kund:innen, wir möchten Sie informieren, dass der letzte Versandtag in 2024 der 18.12.2024 ist. Unser Lager ist vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 aufgrund von Inventur geschlossen. Alle bezahlten Bestellungen, die bis zum 11.12.2024 bei uns eintreffen, werden sicher noch im Jahr 2024 ausgeliefert. Bestellungen nach dem 11.12.2024 werden ggf. erst ab dem 07.01.2025 versendet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Artikelbild

Corona

Schulen, Kitas: Reinigung und Hygiene nach dem Stand der Technik während der Corona-Pandemie

Schulen und Kindergärten stellen für Reinigungsdienste und Reinigungsunternehmen eine besondere Herausforderung dar. Zu den nutzungsbedingten Eigenheiten sind auch gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

Dazu gehören das Infektionsschutzgesetz und die DIN 77 400 „Reinigungsdienstleistungen - Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung“.  Ergänzt werden diese bestehenden Forderungen durch weiterführende Empfehlungen der Fachgremien und hier in erster Linie des Robert Koch-Institutes zur Umsetzung der Hygiene während der Corona-Pandemie.

Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Wir wollen Ihnen mit diesem Artikel eine Übersicht zu den Forderungen an die Reinigung und Hygiene und deren Umsetzung in die Praxis geben.

 

Schulhausreinigung – Fakten und Forderungen

1. Infektionsschutzgesetz IfSG
Alle Schulen verfügen nach § 36 bzw. § 33 Infektionsschutz-gesetz (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte festgelegt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

2. Empfehlungen des Robert Koch-Institutes
Laut der „Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – CO-VID-19 – neuartige Coronaviruserkrankung“ vom 04.03.2020 ist in öffentlichen Einrichtungen eine fach- und sachgerechte Reinigung der Flächen mit wirksamen Reinigungsprodukten unter Beachtung der „Guten Hygienepraxis“ vorzusehen. Gegebenenfalls sind, so das RKI weiter, die Reinigungsintervalle zu erhöhen.

3. Einschätzung des Bundesamts für Risikobewertung
„Eine Schmierinfektion über Oberflächen bei Corona-Viren ist nicht völlig ausgeschlossen. Daher sind Flächenhygienemaßnahmen, insbesondere die häufige Reinigung der sogenannten „Hightouch-Flächen“ (= häufig berührte Handkontaktflächen), für die Vermeidung von Erregerübertragungen von Bedeutung.

4. DIN 77 400 Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude
Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

5. Empfehlungen der einzelnen Bundesländer zur Infektionsprävention in Schulen während der Corona-Pandemie
Grundlage bilden die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes. Zusammengefasst empfehlen die Bundesländer folgende Ergänzungen:
In der Schule steht die regelmäßige Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, die zu Beginn oder Ende des Schultages bzw. bei starker Verschmutzung auch anlassbezogen zwischendurch, umzusetzen ist.

Desinfektion nur im Sonderfall
Da COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 nach Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Krankheit ist, können Desinfektionsmaßnahmen behördlich angeordnet werden. Wird eine Desinfektion als notwendig erachtet, ist generell eine Wischdesinfektion durchzuführen. Eine Sprühdesinfektion ohne mechanisches Wischen, erreicht keine zuverlässige Wirkung, da eine vollständige Benetzung der Oberfläche nicht erreicht wird. Nach dem Stand der Technik genügt in Schulen und Kitas die laufende Reinigung - dies auch während der Corona-Pandemie.

Welche Desinfektionsmittel wirken im Sonderfall?

Wirksam sind Desinfektionsmittel mit Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren). Mittel mit erweitertem Wirkungsbereich wie „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ können ebenfalls verwendet werden.
Nur bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sind RKI (A/B) gelistete Desinfektionsmittel zu wählen.

 

Die richtige Wahl der Reinigungsmittel

WAS WOMIT
Oberflächen 
Türgriffe, Handläufe / Treppengeländer, Licht- und andere Schalter, Fenstergriffe, Griffbereiche von Schränken, Tische, Stühlen, Ablagen etc. Waschplatz im Unterrichtsraum
(Armatur, Waschbecken, Seifenspender, Tuchspender)
FOROL Universalreiniger oder auch LEVANTE Alkoholreiniger  (jeweils 0,5%) Bei Bedarf (Kalkflecken, Kalkseife): MILIZID Sanitärreiniger und Kalklöser* (0,5%)
Sanitärbereich 
Armaturen, Waschbecken, Bedienelemente von Handtuch- und Seifenspendern, Haltegriffe, Türgriffe und -schließer der WC-Kabinen, Spültasten WC, WC-Deckel und -Sitz.
WC/Urinale
MILIZID Sanitärreiniger  und Kalklöser*
Bodenflächen 
Unterrichtsräume, Flure etc. FOROL, LEVANTE bzw. entsprechend  Empfehlung Belagshersteller
Nasszellen, Sanitärbereich MILIZID Sanitärreiniger und Kalklöser*

* für alle säurefesten Oberflächen

Quellen:
www.rki.de
www.BzgA.de
www.Infektionsschutz.de
www.die-gebaeudedienstleister.de

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: Schulhausreinigung in der Praxis - aktuelle Tipps während der Corona-Pandemie

Passende Produkte
Flasche 30 % recycled
Kanister 30 % recycled
MILIZID MILIZID
Inhalt 25 Stück
ab 2,38 € *
Flasche 30 % recycled
Kanister 30 % recycled
FOROL FOROL
Inhalt 25 Stück
ab 2,32 € *
DR.SCHNELL Qualitätssiegel
Vegan: ohne tierische Inhaltsstoffe
LEVANTE LEVANTE
Inhalt 12 Stück
ab 3,62 € *