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Tipps + Tricks

Wäschedesinfektion: Wann sind Produkte mit RKI-Listung notwendig?

Siegel und Zertifizierungen versprechen Orientierung bei Kaufentscheidungen und sollen auf bestimmte Beschaffenheiten von Produkten hinweisen. Problematisch wird es, wenn eine Produkteigenschaft nur noch mit einem bestimmten Siegel assoziiert wird. So wird das Siegel des Robert Koch-Instituts häufig mit Biozid-Produkten zur Desinfektion gleichgesetzt, obwohl auch Produkte ohne RKI-Siegel vollwertigen Desinfektionsschutz gewährleisten.

Nicht erst seit Ausbruch des Coronavirus gelten hohe Anforderungen an die Desinfektion von Wäsche und Textilien. Im Gastgewerbe und insbesondere dem Gesundheitswesen sind saubere, desinfizierte Textilien absolute Pflicht zum Schutz von Patienten, Bewohnern, Gästen und Mitarbeitern.

Nur bei behördlich angeordneter Desinfektion ist RKI-Listung erforderlich

Um sich als Anwender abzusichern, wird dabei häufig auf ein entsprechendes Produktsiegel und dabei insbesondere auf das Siegel des Robert Koch-Instituts wert gelegt. Das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten führt eine Liste geprüfter und anerkannter Desinfektionsmittel und -verfahren.

Viele Anwender sehen sich daher in der Pflicht, für eine sichere Desinfektion ausschließlich auf Produkte mit entsprechender Listung des RKI zurückzugreifen, dabei ist diese nur in Sonderfällen rechtlich verpflichtend.

Die Verwendung von Produkten mit RKI-Listung ist nämlich nur dann erforderlich, wenn eine Behörde ausdrücklich Desinfektionsmaßnahmen nach §18 Infektionsschutzgesetz anordnet. Eine solche Anordnung wird nur in besonderen Fällen erteilt, etwa bei Ausbrüchen oder speziellen Erregern.

Für die regelmäßige Desinfektion ist eine RKI-Listung nicht notwendig. Neben dem RKI-Siegel bestätigt etwa auch eine Listung vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) eine desinfizierende Wirkung von Reinigungsprodukten.

VAH-Listung für routinemäßige Desinfektion vorgesehen

So unterscheiden sich die Desinfektionsmittel-Listen von RKI und VAH nur im Bereich Instrumenten- und Flächendesinfektion wesentlich, erläutert das Bundesgesundheitsamt. Die beiden Listen verfolgen unterschiedliche Zwecke, entsprechend unterschiedlich gestalten sich Testverfahren und Bewertungskriterien.

Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. konzentriert sich in seiner Produktzertifizierung auf routinemäßige Desinfektion, also den Alltagsgebrauch in medizinischen und nicht-medizinischen Einrichtungen. Das RKI auf den Sonderfall der behördlich angeordneten Desinfektion.

Alle Produkte aus der VAH-Liste werden in zwei unabhängigen Gutachten auf desinfizierende Wirksamkeit getestet und wirken standardmäßig bakterizid und levurozid, vergleichbar mit dem Wirkungsbereich RKI A. Darüber hinaus kann auch der VAH eine viruzide Wirkung der Mittel testen und kennzeichnen.

Die Qualitätsanforderungen an die Wirksamkeit chemischer Desinfektionsverfahren gemäß den vom RKI herausgegebenen Leitlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO, weiterer Fachgesellschaften sowie den derzeit gültigen DIN-EN-Normen werden erfüllt. Die VAH-Liste wird dabei laufend aktualisiert und ist kostenlos online abrufbar.

DR.SCHNELL Produkte erfüllen alle Anforderungen an desinfizierende Waschverfahren

Um einen vollwertigen Desinfektionsschutz im Bereich Textilhygiene in der Hotellerie oder dem Gesundheitswesen zu gewährleisten, ist also keine Zertifizierung des Robert Koch-Instituts unbedingt notwendig. Auch Produkte, die vom VAH gelistet sind, wirken sicher desinfizierend.

Die DR.SCHNELL-Produkte zur Wäschedesinfektion erfüllen sowohl bei automatischer als auch manueller Dosierung alle Anforderungen an ein desinfizierendes Waschverfahren.

Und für Anwender, die nicht auf das RKI-Siegel verzichten können, bieten wir mit RAPA extra ein desinfizierendes Vollwaschmittel-Pulver mit Wirkungsbereich RKI A/B an.

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